BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Der ab dem 20. April geplante Beginn des Betrugsprozesses gegen den früheren VW
Als Grund nannte die zuständige Kammer die aktuelle Corona-Lage, die Präsenztermine mit vielen Teilnehmern vor Gericht schwierig macht. Dabei richte man sich auch nach der "Bewertung, die die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder in ihrer jüngsten Videoschaltkonferenz vom 22.03.2021 angestellt haben". Schon zuvor hatte es eine Vertagung des Prozessbeginns gegeben. Neben Winterkorn sind vier weitere, teils ehemalige hohe Volkswagen
Quelle: dpa-Afx