BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Untreue-Prozess gegen VW
Die Verteidiger der Angeklagten, darunter die Ex-Konzernpersonalvorstände Karlheinz Blessing und Horst Neumann, weisen den Vorwurf zurück, ihre Mandanten hätten fünf mächtigen Betriebsräten - darunter Osterloh - zwischen Mai 2011 und Mai 2016 allzu großzügige Entgelte und Boni überweisen lassen. VW selbst ist nicht beteiligt, bekräftigte aber vor dem Prozess, dass im Zusammenhang mit der Festlegung der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden könne.
Unterdessen bestätigte sich am Mittwoch in der Braunschweiger Stadthalle der Eindruck, dass das Verfahren deutlich schneller zu Ende gehen könnte, als ursprünglich geplant. Nach einer letzten Zeugin aus dem Ermittlerkreis könnte es bereits am Montag zu den Plädoyers und am Dienstag zu einer Entscheidung kommen./bch/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx