KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, ob Diesel-Käufer noch 2019 oder sogar 2020 gegen Volkswagen klagen konnten, beschäftigt seit Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Abgasskandal war im September 2015 aufgeflogen. Grundsätzlich wären mögliche Schadenersatz-Ansprüche also nach dreijähriger Frist zum Jahresende 2018 verjährt. Dafür muss allerdings außer Frage stehen, dass den Klägern 2015 schon klar war, dass auch ihr Diesel betroffen ist - und in den allermeisten Fällen ist das vor Gericht umstritten.

In dem verhandelten Fall aus Sachsen-Anhalt hatte der Autokäufer 2019 geklagt. Vorher hatte er sich zeitweise zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW angemeldet, um die Verjährung seiner Ansprüche zu verhindern. Vor dem BGH geht es auch um die Frage, ob das ein zulässiger Kniff oder Rechtsmissbrauch war. Das Urteil wird erst in nächster Zeit verkündet, der Termin stand zunächst nicht fest. Nach Auskunft von VW sind rund 20 000 Klagen erst 2019 oder später erhoben worden. (Az. VI ZR 1118/20)/sem/DP/jha

Quelle: dpa-Afx