KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag (8.40 Uhr) sein erstes Urteil nach einer Schadenersatz-Klage gegen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters. Schriftlich haben sich die Karlsruher Richterinnen und Richter vor einem halben Jahr aber schon einmal zu möglichen Ansprüchen geäußert. Danach ist der Einsatz der Technik allein nicht als sittenwidrig einzustufen. Das "Thermofenster" ist Teil der Motorsteuerung und reduziert die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen. Tausende Diesel-Kläger sehen darin eine unzulässige Abschalteinrichtung. (Az. VI ZR 128/20)

In dem Fall, der von Koblenzer Gerichten kommt, hatte der Kläger Daimler auch noch die Verwendung zahlreicher anderer Abschalteinrichtungen vorgeworfen. Wegen solcher Vorwürfe bereiten die Verbraucherzentralen gerade eine Musterfeststellungsklage gegen den Stuttgarter Autobauer vor. Das Auto des Klägers, eine C-Klasse, gehört nicht zu den Modellen, auf die sich die Musterklage beziehen soll. Es war auch nicht von einem amtlichen Rückruf betroffen./sem/DP/jha

Quelle: dpa-Afx