KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Mittwoch (11.00 Uhr), in welchen Fällen Verbraucher einen Leasing-Vertrag für ein Auto widerrufen können. Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt monatliche Raten. Es gibt zwei Modelle: Entweder wird vereinbart, wie viele Kilometer der Kunde voraussichtlich fährt. Oder es wird festgelegt, wie viel das Auto am Laufzeit-Ende noch wert sein dürfte. Restwert-Verträge können widerrufen werden. Beim Kilometer-Leasing dagegen ist unklar, ob das geht - jetzt soll die Frage in Karlsruhe letztinstanzlich entschieden werden. In dem Musterfall richtet sich die Klage gegen die Leasinggesellschaft von Mercedes Benz. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Der Hintergrund: Normalerweise beträgt die Frist für den Widerruf 14 Tage. Wird der Verbraucher aber nicht ordnungsgemäß über seine Rechte informiert, beginnt diese Frist gar nicht zu laufen. Der Vertrag kann dann noch nach Jahren widerrufen werden. Entdecken Anwälte so einen "Widerrufsjoker", kann das für Verbraucher eine gute Möglichkeit sein, ihr Auto günstig wieder loszuwerden. (Az. VIII ZR 36/20)/sem/DP/fba

Quelle: dpa-Afx