HENSOLDT AG: HENSOLDT AG bestätigt Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung

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13.11.2023 / 19:27 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

HENSOLDT AG bestätigt Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung von bis zu 10 % des Grundkapitals, zur teilweisen Refinanzierung einer Brückenfinanzierung für den potenziellen Erwerb von ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, über den derzeit exklusiv verhandelt wird

Taufkirchen, 13. November 2023 - Die HENSOLDT AG ("Hensoldt") bestätigt die Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung von bis zu 10 % des Grundkapitals voraussichtlich aus genehmigtem Kapital mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss. Nach Kenntnis von Hensoldt hat die Bundesrepublik Deutschland, die an der Hensoldt aus sicherheitspolitischen Interessen 25,1 % der Aktien hält, in diesem Zusammenhang Vorbereitungen begonnen, um sich an der möglichen Kapitalerhöhung in quotenwahrender Höhe zu beteiligen.

Die Kapitalerhöhung würde der teilweisen Refinanzierung und Ablösung einer Brückenfinanzierung dienen, die Hensoldt im Falle eines potenziellen Erwerbs der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH aufnehmen würde. Der potenzielle Erwerb der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH würde Schlüsseltechnologien in Deutschland stärken und wäre ein wichtiger Schritt für Hensoldt, ein Europäischer Anbieter von nahtlos integrierten Lösungen zu werden.

Hensoldt befindet sich derzeit in exklusiven Verhandlungen über den Erwerb dieses herstellerunabhängigen Systemintegrators und Technologie- und Innovationspartners für Verteidigung und öffentliche Sicherheit und rechnet trotz noch zu klärender Punkte damit, die Gespräche bis Anfang Dezember dieses Jahres erfolgreich abschließen zu können.

Im Falle einer Einigung unterläge der Vollzug des Erwerbs der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH voraussichtlich bestimmten Bedingungen, einschließlich der Erlangung erforderlicher behördlicher Genehmigungen. In jedem Fall müssen für den Abschluss einer Vereinbarung über den Erwerb sowie dessen Zwischen- und Refinanzierung Beschlüsse der Gremien von Hensoldt eingeholt werden, darunter die Zustimmung des Aufsichtsrats, die noch ausstehen.

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Quelle: dpa-Afx