Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
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25.09.2024 / 11:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
Haar bei München, 25. September 2024 - Der Vorstand der Softing AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 von EUR 9.105.381,00 um EUR 820.500,00 auf EUR 9.925.881,00 durch Ausgabe von 820.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden einem Investor zum Ausgabebetrag von EUR 4,60 je Aktie zum Erwerb angeboten. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 voll gewinnberechtigt.
Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für die Finanzierung des weiteren Wachstums zu verwenden.
Die Neuen Aktien sollen zeitnah nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender
Ende der Insiderinformation
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Wichtige Hinweise
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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
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Quelle: dpa-Afx