HEIDELBERG/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Baustoffkonzern HeidelbergCement
Das Gericht der Europäischen Union hatte sich am Montag hinter eine Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter gestellt. Die EU-Kommission hatte im April 2017 die geplante Übernahme des Zementherstellers Cemex Croatia durch die beiden deutschen Unternehmen HeidelbergCement und Schwenk verboten. Ausschlaggebend waren Bedenken der Kommission, dass der Wettbewerb auf dem Markt für Zement in Kroatien eingeschränkt würde.
"Wir analysieren die umfassende Begründung der Entscheidung des europäischen Gerichts und werden dann über unser weiteres Vorgehen entscheiden", sagte der HeidelbergCement-Sprecher. Da die Transaktion als solche inzwischen bereits aufgegeben worden sei, gebe es keine Auswirkungen der Entscheidung auf das laufende Geschäft.
HeidelbergCement kann noch Rechtsmittel einlegen und innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen den Europäischen Gerichtshof anrufen, um die nun ergangene Gerichtsentscheidung anzufechten. Die Entscheidung enthalte über den konkreten Fall hinaus grundsätzliche Aussagen, die auch bei der Planung zukünftiger Transaktionen eine wichtige Rolle spielen könnten, sagte der Unternehmenssprecher. "Insoweit könnte eine weitere Überprüfung sinnvoll sein. Ob dies in Abwägung von Aufwand und Chancen sinnvoll ist, wollen wir aber erst nach der Analyse der Urteilsgründe entscheiden."/ols/DP/fba
Quelle: dpa-Afx