BERLIN (dpa-AFX) - Braunkohlekraftwerke können zur Sicherung der Energieversorgung im kommenden Winter wieder in den Strommarkt zurückkehren. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine befristete Verlängerung der sogenannten Versorgungsreserve. Das Wirtschaftsministerium sprach von einem vorsorglichen Absicherungsinstrument für den Winter.
Es werde die Möglichkeit geschaffen, dass Stromerzeugungsanlagen der Versorgungsreserve - das sind Braunkohlekraftwerke - von Anfang Oktober 2023 befristet bis zum 31. März 2024 am Strommarkt teilnehmen können. Die Reserve werde reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der kommenden Heizperiode vorzubeugen.
In der sogenannten Versorgungsreserve befinden sich Braunkohlekraftwerksblöcke etwa von RWE
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hatte im vergangenen Jahr die Rückkehr klimaschädlicher Kohlekraftwerke mit Blick auf den Klimaschutz erneut als bittere Nachricht bezeichnet - sie sei aber wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unvermeidlich. Wenn Braunkohlekraftwerke auf den Markt zurückkehren, steigen die CO2-Emissionen.
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium betonte am Mittwoch, das Ziel, den Kohleausstieg "idealerweise" im Jahr 2030 zu vollenden, bleibe von der Maßnahme unberührt. Dasselbe gelte für die Klimaziele. Für das Rheinische Revier hatten die Bundesregierung und RWE einen um acht Jahre auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg vereinbart. Für die ostdeutschen Reviere ist das aber noch nicht entschieden.
Die Bundesnetzagentur sieht mit Blick auf den Winter eine deutlich bessere Ausgangslage als vor einem Jahr, wie die Behörde Ende September mitgeteilt hatte. Es verblieben jedoch Restrisiken. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibe wichtig. Die Erdgasspeicher in Deutschland sind zu mehr als 95 Prozent gefüllt. Vor dem vergangenen Winter waren die Sorgen vor einer Gasmangellage groß, weil Russland Gaslieferungen eingestellt hatte - zu einer Mangellage kam es aber nicht./hoe/DP/men
Quelle: dpa-Afx