BERLIN (dpa-AFX) - Videoplattformen im Internet benötigen künftig ein spezielles Meldeverfahren, damit sich Nutzer über rechtswidrige Inhalte beschweren können. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet und damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Plattformbetreiber werden unter anderem verpflichtet, Nutzerbeschwerden unverzüglich zu prüfen und die beanstandeten Inhalte bei Bedarf zu entfernen oder zu sperren. Ähnliche Regelungen gibt es bereits für Fälle von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken./ax/DP/zb
Quelle: dpa-Afx