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GENF (dpa-AFX) - Die Europäische Union darf die USA wegen rechtswidriger Staatshilfen für den Flugzeugbauer Boeing
Allerdings will sie vorerst auf Strafzölle verzichten, wie der für Handelspolitik zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, in Brüssel sagte: "Wir bevorzugen ganz klar eine Verhandlungslösung." Dabei ginge es um die Vermeidung von EU-Strafzöllen und die Abschaffung der US-Strafzölle in einem ähnlich gelagerten Fall wegen rechtswidriger Airbus
Statt auf das EU-Angebot einzugehen, drohte Washington allerdings umgehend mit neuen Maßnahmen. Die Beihilfen seien längst abgeschafft worden, es gebe keine Grundlage für Vergeltungsmaßnahmen, teilte der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer mit. Zölle auf Basis einer aufgehobenen Maßnahme widersprächen WTO-Prinzipien und zwängen die USA zu einer Reaktion. An was die USA genau denken, sagte er nicht.
Die Schlichter zogen mit der Veröffentlichung ihres Urteils am Dienstag einen vorläufigen Schlussstrich unter einen Handelskonflikt, der seit mehr als 15 Jahren dauert. Eine Berufung ist ausgeschlossen.
Die EU könnte die Strafzölle noch vor den US-Wahlen einführen. Sie muss dies in Genf im WTO-Streitschlichtungsausschuss beantragen, aber die Annahme ist Formsache. Der Antrag könnte nur einstimmig abgelehnt werden - also nur, wenn die EU gegen ihren eigenen Antrag stimmen würde. Die nächste reguläre Sitzung ist am 26. Oktober.
Industrievertreter dringen auf schnelle Strafzölle - nur dann habe die EU ein Druckmittel, um mit den USA über ein Ende aller Strafzölle zu verhandeln, hieß es. Auch im Falle eines Regierungswechsels in Washington sei das nötig, denn auch eine Regierung von Joe Biden werde die eigenen Strafzölle nicht ohne Gegenleistung aufgeben.
Airbus begrüßte das Urteil. Airbus unterstütze die EU-Kommission uneingeschränkt bei der Umsetzung von Maßnahmen, die erforderlich seien, um ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und eine längst überfällige Einigung zu erzielen, teilte der Konzern mit Schaltzentrale im südfranzösischen Toulouse mit. Boeing machte geltend, die beanstandeten Hilfen seien längst eingestellt worden. Airbus und die EU sollten ihre Energien nun für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts nutzen. Die EU hat Washington schon mehrfach Verhandlungen über ein Ende aller Strafzölle angeboten. Washington war bislang nicht darauf eingegangen.
Die WTO-Streitschlichter hatten bereits im März 2019 abschließend festgestellt, dass die USA über Jahre zuvor beanstandete staatliche Hilfen für Boeing nicht eingestellt hatten. Seitdem waren Schlichter damit beschäftigt, die Höhe der erlaubten Strafzölle zu ermitteln. Es ging bei den Subventionen unter anderem um Forschungsgelder der Weltraumbehörde NASA und Steuervergünstigungen. Staatlich gefördert wurde etwa auch der einstige Verkaufsschlager der Amerikaner, das Langstreckenflugzeug Boeing 787, Dreamliner genannt.
Die EU und die USA hatten sich vor gut 15 Jahren bei der WTO gegenseitig wegen Beihilfen für Airbus und Boeing verklagt. Die Klage der USA wegen Airbus wurde etwas schneller abgeschlossen. Weil Brüssel beanstandete Subventionen nicht stoppte, erlaubten Schlichter den USA im Oktober 2019 Strafzölle auf Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar im Jahr. Das war die höchste Summe seit Gründung der WTO 1995. Die USA erließen umgehend Zölle auf Käse, Butter, Wein, Komponenten für die Luftfahrtindustrie und andere Produkte aus Europa von bis zu 25 Prozent. Sie straften vor allem Länder, die Airbus unterstützten: Deutschland, Frankreich, Spanien, Großbritannien.
Die Siegerpartei in einem Handelsstreit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegene Partei die beanstandeten Subventionen beseitigt hat. Die EU beteuert seit Monaten, alle Airbus-Hilfen seien eingestellt und die Strafzölle müssten gestoppt werden. Sie hat dazu eine neue Beurteilung durch die Schlichter gefordert, aber ihr Antrag kommt in der krisengeschüttelten WTO nicht voran./oe/DP/nas
Quelle: dpa-Afx