(Neu: Letzter Absatz Reaktion Eugen Brysch)
BERLIN (dpa-AFX) - Neben den bisherigen Covid-19-Impfstoffen spricht sich die Ständige Impfkommission (Stiko) für den Einsatz des Corona-Impfstoffs von Novavax
Es handelt sich noch nicht um finale Stiko-Empfehlungen, es läuft nun noch ein Abstimmungsverfahren mit Fachgesellschaften und Ländern. Änderungen seien noch möglich.
Das Präparat Nuvaxovid des US-Herstellers Novavax, das seit Ende Dezember in der EU zugelassen ist, ist - anders als die anderen zugelassenen Vakzine - ein Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker. "In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit", erklärte die Stiko. Zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante könnten aber noch keine Aussagen getroffen werden.
Viele Experten halten es für denkbar, dass einige noch ungeimpfte Menschen bislang auf Alternativen zu den in Deutschland vorhandenen Corona-Vakzinen von Biontech
In Deutschland könnte es Ende Februar oder Anfang März mit den Novavax-Impfungen losgehen. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet die erste Lieferung von 1,4 Millionen Dosen in der Woche ab dem 21. Februar. Für Beschäftigte in der Pflege und in Kliniken greift ab Mitte März die Impfpflicht. Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, den Impfstoff von Novavax prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen zu verimpfen, hieß es in einem Beschluss der Ministerinnen und Minister vom 22. Januar.
Die Stiko geht bei Novavax von ähnlich ausgeprägten Impfreaktionen wie bei den anderen zugelassenen Vakzinen gegen das Coronavirus aus. "Die Zulassungsstudien ergaben keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach Impfung", schreibt die Stiko. Allerdings sei die Datenlage noch begrenzt.
Zudem soll es eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen geben. Diese soll aus Sicht des Gremiums mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und der ersten Auffrischimpfung verabreicht werden. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen solle sie frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen, bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach sechs Monaten.
Zur Begründung teilte das Gremium mit, dass aktuelle Daten einen schwindenden Infektionsschutz nach der ersten Auffrischimpfung gegen die Omikron-Variante binnen weniger Monate zeigten. Das sei besonders für Menschen ab 70 und Menschen mit Immunschwäche, die am gefährdetsten für einen schweren Verlauf bei einer Infektion seien, ein Risiko. Der zweite Booster solle nun den Schutz verbessern.
Abschließende Klarheit über die Dauer des Immunschutzes nach der ersten Auffrischimpfung gibt es nicht - und Experten betonen, wie wichtig es sei, hier zwischen immungesunden und immunschwachen Menschen zu unterscheiden. Sie verweisen auf die Impf-Situation in Israel, wo bereits Hunderttausende eine vierte Impfung erhalten haben. Nach Menschen über 60, Immungeschwächten und medizinischem Personal können dort inzwischen alle Erwachsenen mit Vorerkrankungen den zweiten Booster in Anspruch nehmen.
Für Menschen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht hätten, werde aber kein weiterer Booster empfohlen, hieß es von Seiten der Stiko. Beim zweiten Booster sei von einer ähnlichen Verträglichkeit auszugehen wie beim ersten. Das Gremium erklärte aber auch, die Datenlage sei noch limitiert.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb via Twitter: "Die Entscheidung der Stiko zur vierten Impfung bei Älteren und Risikopatienten ist richtig und gibt zusätzliche Sicherheit für diese Menschen. Trotzdem müssen weiterhin Erstimpfungen und Booster unsere Priorität bleiben."
Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, sagte, die Empfehlungen zur vierten Impfung böten für Ärzte "ein gewisses Maß an Rechtssicherheit". Die abschließende Entscheidung, ob eine Impfung durchgeführt werde, sollte aus seiner Sicht aber weiter individuell zwischen Arzt und Patienten getroffen werden. "Hierbei ist die Frage der Vulnerabilität ebenso zu berücksichtigen wie der tatsächliche Immunstatus", so Brysch./jjk/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx