BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Internet-Konzern Meta
Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Außerdem erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Meta weist Vorwürfe zurück
Ein Sprecher des Unternehmens sagte auf Anfrage, dass das Modell "Pay for Privacy" im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe. "Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen."
Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple
Mögliche Konsequenzen für Meta
Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich./svv/DP/jha
Quelle: dpa-Afx