MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Deutschen Umwelthilfe steht bei ihrer Klimaklage gegen BMW
Grundlage ist unter anderem das Argument, dass BMW ein klimaschädliches Geschäftsmodell verfolge, das die Persönlichkeitsrechte verletze. Die DUH beruft sich auch auf das Bundesverfassungsgericht: Das höchste deutsche Gericht hatte 2021 in einer Grundsatzentscheidung die "Schutzpflicht" des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger betont - einschließlich der Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.
Das Münchner Oberlandesgericht hingegen verwies darauf, dass BMW die Autos im Rahmen der geltenden Gesetze verkauft und nach Überzeugung des Senats dabei auch nicht gegen geltendes Recht verstößt. "Wir sehen das Anliegen, aber es passt nicht in die Struktur, in der wir uns befinden", sagte der Vorsitzende. Wenn die Umwelthilfe argumentiere, dass die Reduktion der CO2-Emissionen zu langsam voranschreite, "heißt das nicht, dass deswegen alle Verfahren und die Verfasstheit dieses Staates über den Haufen geworden werden".
Der 32. Senat will die Entscheidung am 12. Oktober verkünden. Die DUH hatte bereits in erster Instanz vor dem Münchner Landgericht verloren. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch setzt nun auf die nächste Instanz: "Wir werden in jedem Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen", sagte er nach dem Ende der Verhandlung.
Die Umwelthilfe und Greenpeace hatten insgesamt vier Klimaklagen gegen große Unternehmen eingereicht - gegen BMW, Daimler, Volkswagen
In der ersten Instanz hatte das Landgericht München entschieden, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte drohe, aber die Klage gegen BMW ausdrücklich als zulässig bewertet.
Das Unternehmen erklärte sich anschließend "zufrieden" mit dem Verlauf der Verhandlung. BMW nehme den Klimaschutz sehr ernst, betonte ein Sprecher. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, unter Berücksichtigung aller betroffenen gesellschaftlichen Interessen", hieß es in der Stellungnahme. "Also im Plenarsaal und nicht im Gerichtssaal."/cho/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx