FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Konflikt um die Gründung von Betriebsräten beim Autovermieter Sixt ist vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gelandet. Am Dienstag verhandelte die 10. Kammer über den Antrag der Gewerkschaft Verdi, einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl am Standort Frankfurter Flughafen gerichtlich einzusetzen. Eine Entscheidung gab es zunächst nicht. Sixt hat in dem Prozess bezweifelt, dass die Gewerkschaft überhaupt Mitglieder in der Belegschaft hat.

Dem Prozess vorangegangen ist ein heftiger Konflikt bei der Autovermietung, die bei mehr als 7000 Beschäftigten weltweit an keinem einzigen Standort einen Betriebsrat hat. Am Frankfurter Flughafen mit rund 30 Angestellten sollte eigentlich im Oktober vergangenen Jahres ein Wahlvorstand gewählt werden, doch drei von vier Initiatoren sahen sich unmittelbar vor der entscheidenden Versammlung mit fristlosen Kündigungen konfrontiert.

Ähnliches hatte sich am Flughafen Düsseldorf ereignet, so dass Verdi nun den Vorwurf gegen das Unternehmen erhebt, die geplanten Betriebsratswahlen gezielt zu behindern. Insbesondere solle auch die Bildung eines Konzern-Betriebsrats verhindert werden, der möglich würde bei zwei Gremien an unterschiedlichen Orten.

Das Unternehmen weist das strikt zurück. Die Sixt-Pressestelle erklärt: "Es ist allein die Entscheidung der Belegschaft, ob sie einen Betriebsrat möchte. Wenn die Belegschaft einen Betriebsrat wünscht, wird Sixt dies unterstützen." Die Entlassungen in Düsseldorf hätten nichts mit den dortigen Wahlvorbereitungen zu tun und in Frankfurt gehe es um persönliche Verfehlungen der Mitarbeiter. Man gehe davon aus, dass das Arbeitsgericht die Kündigungen gegen die früheren Mitarbeiter bestätigen werde.

Die Gewerkschaft Verdi hatte bereits am Morgen eine Mahnwache am Flughafen veranstaltet. Man rechne damit, dass im Termin deutlich werde, dass am Ende des Verfahrens eine Betriebsratswahl bei Sixt am Frankfurter Flughafens stattfinden werde, meinte Verdi-Sekretär Philipp Schumann. "Der Gesetzgeber hat die gerichtliche Bestellung vorgesehen, damit findige Arbeitgeber nicht schon im Vorfeld durch Schikanen eine Betriebsratswahl verhindern können."/ceb/DP/jha

Quelle: dpa-Afx