Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV) hatten gegen die Klauseln geklagt, weil Versicherte an sieben verschiedenen Stellen - bis zum Geschäftsbericht - nachlesen mussten, bis sie verstanden, dass sie womöglich doch nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt werden. Schon das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Verbraucherschützern Recht gegeben. (Az.: IV ZR 38/14)
Die Verbraucherschützer riefen die Kunden auf, von der Allianz und anderen Versicherern mit ähnlichen Klauseln Nachzahlungen zu fordern. "Die verklausulierten und versteckten Formulierungen sind eine Frechheit gegenüber den Versicherten", sagte BdV-Chef Axel Kleinlein. Der wirtschaftliche Schaden dürfte aber gering sein. Der mit Abstand größte deutsche Lebensversicherer bezifferte den Betrag, der den Kunden durch die unverständlichen Klauseln entgangen sei, vor Gericht auf durchschnittlich 60 Cent je Vertrag.
Betroffen sind laut Allianz alle Riester-Verträge seit 2008, insgesamt 300.000 Policen. Auch der Branchenverband GDV betonte, die Bedeutung für die Branche sei eher gering. "Der BGH hat ausschließlich zur Transparenz geurteilt", sagte ein Sprecher. An der Verteilung der Überschüsse auf die Kunden selbst habe er nicht gerüttelt.
Die Allianz lässt nur Riester-Sparer mit einem angesparten Kapital von mindestens 40.000 Euro an den Rücklagen teilhaben, die durch eine geringere Kostenquote entstehen. Laut BGH gehen damit 30 bis 50 Prozent der Kunden leer aus. Der Versicherer hält das für "verursachungsgerecht": Die Kosten seien von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig, daher sollten nur Kunden profitieren, die auch überdurchschnittliche Beiträge zahlen. Die Verbraucherschützer kritisierten dagegen, Leidtragende seien vor allem ältere, ärmere und kinderreiche Versicherte, die weniger aus ihrem Riester-Vertrag erhielten als Gutverdiener.