Diese sähen sich von Bayer über die wirtschaftlichen Risiken der 63 Milliarden Dollar teuren Akquisition getäuscht und forderten Schadenersatz. Das Gesamtvolumen dieser Klagen betrage mehr als eine Milliarde Euro, erklärte die Anwaltskanzlei. Sie hat das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) angestoßen, bei dem Einzelklagen zur selben Frage gebündelt und exemplarisch an einem Fall vor Gericht geklärt werden sollen.
Bayer hat seine Aktionäre nach der Ansicht von Tilp vor allem über die Risiken der in den USA anhängigen Verbraucherklagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup getäuscht, die sich der Konzern mit der Monsanto-Übernahme 2016 ins Haus holte. Dadurch sei der Aktienkurs massiv gesunken. Bayer hält die Klagen für unbegründet. "Bayer hat die Gesetze eingehalten und ist seinen Veröffentlichungspflichten nachgekommen", teilte der Konzern mit. Untersuchungen unabhängiger Experten hätten ergeben, dass der Bayer-Vorstand bei der Übernahme pflichtgemäß gehandelt habe. "Entsprechend werden wir uns rechtlich verteidigen." In den USA muss sich Bayer gegen tausende Klagen von Roundup-Nutzern wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des Mittels wehren. Bayer hat das stets zurückgewiesen.
ERSTER VERFAHRENSSCHRITT
Das Landgericht Köln habe nun entschieden, dass der Antrag der Anwaltskanzlei auf Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens in dieser Sache im Bundesanzeiger veröffentlicht werde, teilte Tilp mit. Das ist ein erster Verfahrensschritt. Gibt es genug gleichgerichtete Anträge, legt das Oberlandesgericht einen Musterkläger fest, mit dem der Prozess dann exemplarisch geführt wird. Das Landgericht Köln bestätigte, die 22. Zivilkammer habe beschlossen, dass der Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht wird (Az. 251/20).
Die Möglichkeit eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Vorbild von Sammelklagen in den USA gibt es in Deutschland erst seit 2005. Das Verfahren war geschaffen worden, um die Flut an Anlegerklagen nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom bewältigen zu können. Der Mammutprozess gegen den Bonner Konzern soll nun nach fast zwei Jahrzehnten mit einem Vergleichsangebot für die Kläger zu Ende gebracht werden.
Mit dem KapMuG soll Klägern die Möglichkeit gegeben werden, gebündelt bestimmte Rechtsfragen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug vor Gericht klären zu lassen. In einem solchen Fall befasst sich das Oberlandesgericht Braunschweig seit nunmehr drei Jahren mit milliardenschweren Anlegerklagen wegen erlittener Kursverluste im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Hier ist die Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen Musterklägerin. Im Rechtsstreit über Schadensersatz für Daimler-Aktionäre im Zusammenhang mit der Dieselaffäre hatte das OLG Stuttgart jüngst einen Privatanleger als Musterkläger festgelegt.
rtr