Trotz klarer Mehrheit fällt Merz in geheimer Abstimmung durch – und die Börse reagiert geschockt. Rüstungswerte verlieren kräftig, das Vertrauen in politische Stabilität wankt. Anleger fragen sich: Droht jetzt ein Stillstand in Berlin?
Ein politisches Novum erschüttert den Bundestag – und die Börse reagiert prompt: Friedrich Merz ist im ersten Wahlgang zum Bundeskanzler durchgefallen. Obwohl CDU/CSU und SPD gemeinsam über eine stabile Mehrheit von 328 Sitzen verfügen, kam Merz in geheimer Abstimmung nur auf 310 Stimmen – sechs zu wenig für die Kanzlermehrheit.
Der DAX rutscht ab – Rüstungswerte besonders unter Druck
Der DAX weitete direkt nach der Nachricht seine Verluste aus und fiel am Dienstag um rund ein Prozent auf 23.107 Punkte. Besonders heftig erwischte es die Aktien von Unternehmen mit Verteidigungsbezug:
• MTU Aero Engines: –3,4 %
• Hensoldt: –3,6 %
• Rheinmetall: –2,1 %
Hintergrund: Das geplante Milliardenpaket wackelt
Der Rückschlag für Merz sorgt nicht nur politisch für Unsicherheit – auch Anleger stellen sich die Frage: Was wird nun aus dem geplanten Rüstungs- und Infrastrukturpaket? Gemeinsam mit der SPD hatte Merz ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von einer Billion Euro angekündigt, darunter 500 Milliarden Euro für Verteidigung und kritische Infrastruktur. Sollte Merz scheitern oder sich die Kanzlerwahl weiter verzögern, könnten zentrale Projekte ins Stocken geraten.
Verunsicherung statt Verlässlichkeit
Die Märkte reagieren entsprechend nervös. Denn in einem geopolitisch angespannten Umfeld sind Klarheit und Planungssicherheit für die Verteidigungsindustrie essenziell. Dass ein Kanzlerkandidat trotz klarer Mehrheit im ersten Wahlgang durchfällt, ist beispiellos – und verstärkt die Angst vor einem politischen Patt oder gar Neuwahlen.
Merz fällt durch – Wie geht es weiter?
Laut Grundgesetz hat der Bundestag nun 14 Tage Zeit, um erneut über den Kanzlerposten abzustimmen. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält."
Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.
Doch bis dahin bleibt: Politische Unsicherheit dominiert – und das sorgt weiter für Druck auf Aktien, die stark von staatlicher Planung abhängen.
Mit Material von dpa
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