Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Jörg Lang, Euro am Sonntag
Ich habe eine Mitteilung meiner Depotbank bekommen, wonach das Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Euwax AG (ISIN: DE 000 566 010 4) und der Börse Stuttgart Holding GmbH aus dem Jahr 2007 mittels Vergleich beendet wurde. Gleichzeitig wurde mir ein Abfindungsangebot über 41,52 Euro pro Aktie unterbreitet. Sollte ich das Abfindungsangebot annehmen - oder die Aktie halten und darauf spekulieren, dass die Garantiedividende weitergezahlt wird?
€URO AM SONNTAG: Aktionäre hatten 2007 gegen die Höhe der Abfindung und der Garantiedividende geklagt. Die Stuttgarter Börse hatte in der ersten Distanz noch gewonnen, sich dann aber in der zweiten Instanz mit den klagenden Aktionären geeinigt. Daraus resultiert nun auch das Ihnen unterbreitete Abfindungsangebot in Höhe von 41,52 Euro. Auf den bestehenden Gewinnabführungsvertrag hat das keine Auswirkungen. Der besteht weiterhin. Und solange er nicht gekündigt wird, gibt es weiterhin die Garantiedividende von 3,26 Euro.
Das Abfindungsangebot anzunehmen, ist nicht sinnvoll. Sollten Sie aussteigen wollen, erhalten Sie über den Verkauf an der Börse deutlich mehr. Zuletzt notierte die Aktie bei rund 80 Euro. Wahrscheinlich ist sie sogar um einiges mehr wert. Der Börsenboom der vergangenen Monate hat sich im Kurs nicht wirklich widergespiegelt, obwohl Euwax laut vorläufigen Zahlen einen sehr hohen Gewinnzuwachs verbucht hat. Und sollte der Großaktionär die Kleinanleger hinausdrängen wollen, ist ein neues Bewertungsverfahren nötig. Dieses dürfte zu deutlich höheren, vielleicht sogar dreistelligen Werten führen.