Das Oberlandesgericht München hatte in dieser Sache bereits im April zugunsten der Allianz entschieden und keine Revision zugelassen (29 U 1435/18). Allerdings hätte die VZ noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen können. "Wir haben nach reichlicher Überlegung die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde verworfen", sagte nun Kerstin Becker-Eiselen, VZ-Abteilungsleiterin Geldanlage. Eine Sprecherin der Allianz bestätigte, dass die VZ keine weiteren Rechtsmittel eingelegt hat.
"Indexselect" kam 2007 auf den Markt und gehört zu einer neuen Generation von Rentenversicherungen, die klassische Policen mit gesetzlichem Garantiezins ersetzen sollen. Die Allianz hat nach eigenen Angaben bereits mehr als eine halbe Million dieser Policen verkauft. Das ist für einen neuartigen Rentenversicherungstarif eine enorm hohe Zahl.
Die VZ hatte argumentiert, die Allianz nutze das gute Ansehen von Indexfonds, ohne bei "Indexselect" tatsächlich die vollen Vorteile dieser Produktgattung zu bieten. Dem Anleger werde zwar versprochen, er partizipiere an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50, der die 50 wichtigsten Aktien aus der Eurozone enthält. In welcher Höhe und Form er teilhabe, bleibe jedoch unklar. Das Landgericht München I war dieser Argumentation der VZ gefolgt.
Das Oberlandesgericht bestätigte hingegen die Auffassung der Allianz, wonach die Informationen verständlich und umfassend seien. Die Werbung sei weder irreführend, noch würden relevante Informationen vorenthalten.