Von den Konzernen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die Entschädigung als zu hoch.
Mit dem Gesetzentwurf setzt das Bundesumweltministerium ein Urteil der Verfassungsrichter um. Die hatten 2016 entschieden, die Akw-Betreiber müssten für Investitionen im Zuge einer 2010 zugesagten Laufzeitenverlängerung entschädigt werden. Denn diese Verlängerung wurde mit dem Beschluss zum Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe 2011 zurückgenommen. Zudem urteilten die Verfassungsrichter, die Energieversorger müssten einen Ersatz für 2002 zugesagte Reststrommengen bekommen, die durch den Ausstiegsbeschluss von 2011 nicht mehr voll ausgeschöpft werden konnten.
MINISTERIUM WILL NICHT AN TERMIN FÜR ATOMAUSSTIEG RÜTTELN
Das Bundesumweltministerium verwarf eine Verlängerung der Laufzeiten, die die Karlsruher Richter als eine Möglichkeit zur Entschädigung der Akw-Betreiber eröffnet hatten. Stattdessen wählte das Ressort den Weg der Entschädigung, um nicht am Jahr 2023 als erstes Jahr ohne Atomstrom zu rütteln. Die genaue Entschädigungssumme hängt dem Gesetzentwurf zufolge vom Strompreis ab und soll deswegen erst 2023 ermittelt werden. Im Entwurf ist die Rede von einer Spanne zwischen einem oberen dreistelligen Millionenbereich und einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag.
Der BUND forderte einen schnelleren Atomausstieg. Dessen Atomexperte Thorben Becker sagte, die großen Risiken der Atomkraft seien der Bevölkerung nicht länger zumutbar. "Deshalb muss die Novelle des Atomgesetzes für eine deutliche Beschleunigung des Atomausstiegs genutzt werden." Zudem hält der BUND die die geplante Entschädigung für zu hoch.
rtr