Die Entscheidung wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft allerdings nun noch einmal vom Landgericht überprüft. "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung", erklärte ein VW-Sprecher.

Der Konzern hatte sich darüber empört, dass die Strafverfolger auch bei den Rechtsanwälten angerückt waren. Sie sollten für Volkswagen streng geheime Unterlagen hüten, die sie bei der internen Aufklärung des Skandals gesammelt hatten. Durchsuchungen bei Anwälten sind selten, da sie in vielen Fällen besonders geschützt sind. VW hatte deshalb erklärt: "Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstößt nach unserer Auffassung klar gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze." Der Wolfsburger Konzern werde mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen.

Die Staatsanwaltschaft München hatte bei Audi in Ingolstadt und Neckarsulm, bei VW in Wolfsburg und an weiteren Orten Büroräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Auch die US-Kanzlei Jones Day, die im Herbst 2015 von VW mit der Aufarbeitung des Skandals beauftragt worden war, wurde durchsucht. Die Justiz ermittelt gegen Unbekannt wegen Betrugsverdachts beim Verkauf von rund 80.000 Dieselfahrzeugen in den USA. Audi hatte kurz nach Bekanntwerden der VW-Abgasaffäre den Einsatz von Schummelsoftware in großen Dieselmotoren eingeräumt. Den Ermittlern sicherten die Ingolstädter eine volle Zusammenarbeit zu.

rtr