Die Kläger werfen VW vor, über die gesetzeswidrige Manipulation von Diesel-Fahrzeugen zu spät informiert zu haben. Durch den starken Kursverlust der VW-Aktien nach Bekanntwerden des Verstoßes im September 2015 sei den Investoren ein Schaden entstanden.

Aktuell liegen dem Landgericht Braunschweig 170 Schadensersatzklagen vor über Forderungen von zusammen knapp vier Milliarden Euro. Die größte Klage über insgesamt 3,255 Milliarden Euro reichte im Namen von 277 institutionellen Investoren der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp ein. Die zweitgrößte Klägergruppe vor dem Landgericht wird mit einer Forderungssumme von knapp 680 Millionen Euro von der Kanzlei Quinn Emanuel vertreten. Weitere Klagen drohen. Unter anderem hatte Bayern angekündigt, wegen seines Pensionsfonds für die Landesbeschäftigten noch im September vor Gericht zu ziehen. Auch Hessen und Baden-Württemberg prüfen einen solchen Schritt. Für alle wäre der Ausgang des Musterverfahrens maßgeblich. (AZ: 5 OH 62/16)

Die Kläger behaupten dem Gericht zufolge, dass VW sich bereits 2005 zum Einbau einer Manipulationssoftware entschieden habe. Dem Vorstand sei das spätestens seit Mai 2014 bekannt gewesen, als die US-Umweltbehörden EPA und CARB Ermittlungen in Reaktion auf eine Studie der Universität von West Virginia und die Umweltlobby ICCT aufnahmen. Die Investoren argumentieren, sie hätten keine Wertpapiere von VW, ihren Tochtergesellschaften oder dem Großaktionär Porsche SE erworben, wenn sie davon früher erfahren hätten. Oder sie hätten VW-Aktien billiger kaufen können, wenn der Umstand bekanntgeworden wäre. Den Schaden bezifferten die Kläger auf mindestens 59,50 Euro je Vorzugsaktie. Vor Bekanntwerden des Diesel-Skandals notierte die VW-Vorzugsaktie bei über 160 Euro, danach brach sie bis auf gut 86 Euro ein. Derzeit kostet das Papier rund 125 Euro.

VW: REGELVERSTOSS INTERN SCHWER ERKENNBAR



VW wies die Vorwürfe zurück. Der Autobauer argumentiert nach Angaben des Gerichts, dass die unzulässige Beeinflussung von Schadstoffmessungen bei Diesel-Fahrzeugen erst mit der Anzeige der EPA am 18. September bekanntgeworden sei. Die kursrelevante Information sei damit veröffentlicht worden, sodass für VW selbst keine Publizitätspflicht bestanden habe. Der Vorstand sei vor dem 18. September davon ausgegangen, dass die Problematik ohne größere Folgen für das Unternehmen über einen Vergleich zu lösen sei. Sobald die wirtschaftlichen Folgen des Regelverstoßes ermittelt gewesen seien, habe der Konzern am 22. September die Rückstellung über 6,5 Milliarden Euro bekanntgegeben.

Auch habe der Vorstand unter dem zurückgetretenen VW-Chef Martin Winterkorn nicht gegen die Publizitätspflicht verstoßen. Die Entscheidung über die illegale Software hätten Mitarbeiter der Motorenentwicklung getroffen. Der Vorstand habe erst im Sommer 2015 davon erfahren. "Der Compliance-Verstoß sei auch intern nur äußerst schwer aufzudecken gewesen, da die Manipulation in den Tiefen der Software-Algorithmen vergraben gewesen sei und nur für Eingeweihte und nicht von außen erkennbar gewesen sei", argumentiert VW nach Angaben des Gerichts.