VW-Aktie: Neue Vorwürfe im Abgas-Skandal gegen KBA
· Börse Online RedaktionAnlass sind Recherchen von "Spiegel Online", "BR Recherche" und der Deutschen Presse-Agentur, nach denen in Entwurfsversionen des Untersuchungsberichtes in Texten zu 14 PKW-Modellen Zweifel an der Zulässigkeit der Abschaltung der Abgasreinigung formuliert wurden. Zwar sind in der Endfassung des Berichts vom April die 14 Modelle einer Gruppe zugeordnet, deren Stickoxid-Werte im Abgas "technisch nicht ausreichend erklärbar schienen". Aus den Beschreibungen der einzelnen Modelle wurden die Passagen allerdings gestrichen.
Wie eng das KBA und die Hersteller für den Untersuchungsbericht zusammenarbeiteten, ging im November aus E-Mails hervor, deren Inhalt die Deutsche Presse-Agentur, "Spiegel Online" und "BR Recherche" einsehen konnten. "Die Unschuld der Hersteller scheint im Kraftfahrtbundesamt schon dann erwiesen, wenn die Hersteller dies in einer kurzen Mail beteuern", sagte Krischer, der die Grünen-Fraktion als Obmann im Untersuchungsausschuss zur Diesel-Affäre vertritt. KBA-Chef Ekhard Zinke verstehe sich "offensichtlich als Dienstleister der Autoindustrie und nicht als Leiter einer Überwachungsbehörde."
Infolge des VW -Dieselskandals um manipulierte Abgastests hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im September 2015 die "Untersuchungskommission Volkswagen " eingesetzt. Außerdem ordnete er Abgas-Nachmessungen durch das KBA bei VW und anderen Herstellern an. Die Ergebnisse dieser Messungen finden sich in dem Bericht der Untersuchungskommission, der im April veröffentlicht wurde.
Im Fall der Opel-Modelle Insignia und Zafira verwiesen die Autoren in früheren Versionen des Berichts auf ein Gutachten des Experten Georg Wachtmeister von der Technischen Universität München. Unter anderem ging es darum, dass bereits ab 17 Grad Außentemperatur das Abgas nicht mehr richtig gereinigt wurde. Wörtlich hieß es dazu im Entwurf: "Dieses Gutachten stützt die Zweifel an der Zulässigkeit dieser temperaturabhängigen Emissions-Minderungs-Strategie." Dieser Hinweis fehlt in der veröffentlichten Fassung des Berichts. Auf Anfrage verwies Opel darauf, dass nur Ministerium und KBA Fragen zur Untersuchungskommission beantworten könnten.
Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, bei den 14 Fahrzeugen habe die Kommission Zweifel gehabt, ob die Abschaltung der Abgasreinigung "vollumfänglich mit Motorschutzgründen gerechtfertigt werden können und damit zulässig" sei. Darum seien sie in die entsprechende Gruppe von Fahrzeugen eingeordnet worden.
Das Ministerium verwies zudem auf Aussagen von Minister Dobrindt im April. Der CSU-Politiker hatte zur Vorstellung des Berichts gesagt: "Bei einigen der untersuchten Fahrzeugtypen bestanden in der Untersuchungskommission Zweifel, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind. Die Untersuchungskommission hat die betreffenden Hersteller aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Thermofenster auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken."
Am Donnerstag hatte die EU-Kommission ein Mahnverfahren gegen Deutschland und sechs weitere Staaten eingeleitet. Brüssel wirft der Bundesrepublik vor, sie habe VW nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft und halte Informationen über technische Daten zurück. Auch gegen Tschechien, Litauen, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien leitete die EU-Behörde sogenannte Vertragsverletzungsverfahren ein.
"Aus den Akten geht eindeutig hervor, dass dem Verkehrsministerium nicht nur im Fall VW Belege für illegale Abschalteinrichtungen vorlagen", sagte Linke-Politiker Herbert Behrens, der dem Untersuchungsausschuss des Bundestags vorsitzt. "Warum und durch wen die eigenen Erkenntnisse schließlich zensiert wurden, wird im Untersuchungsausschuss zu klären sein."
dpa-AFX