Die beim Obersten Gerichtshof des Staates New York eingereichte Klage richte sich gegen die Porsche SE und frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Volkswagen sowie weitere Personen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Zwischenbericht der Porsche SE. "Die Kläger behaupten, Aktionäre der Volkswagen AG zu sein und machen mit ihrer Klage vermeintliche Ansprüche der Volkswagen AG für diese geltend." Die Klage - eine sogenannte Derivative Action - stütze sich unter anderem auf den Vorwurf angeblicher Pflichtverletzungen nach dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Kläger wollen demnach erreichen, dass das Gericht Pflichtverletzungen der Beklagten gegenüber Volkswagen feststellt und dem Wolfsburger Konzern einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Die Porsche Automobil Holding SE (PSE) ist mit 53,3 Prozent der Stimmrechte größter Aktionär von Volkswagen. Der bereits im April 2021 bei Gericht eingereichte Schriftsatz sei dem Unternehmen noch nicht zugestellt worden. Die Höhe einer Schadensersatzforderung werde bei der Einreichung einer Klage in den USA üblicherweise noch nicht beziffert, erläuterte ein PSE-Sprecher.

Eine Derivate Action oder Aktionärsderivatklage wird von einem oder mehreren Aktionären im Namen eines Unternehmens gegen einen Dritten erhoben. Dieser Dritte ist oft ein Organ einer Gesellschaft, etwa der Vorstand oder die Aufsicht. Die Kläger wollen damit an die Stelle der Gesellschaft treten, wenn diese aus ihrer Sicht selbst nicht aktiv geworden ist.

Die Porsche SE und Volkswagen sind vor Gerichten in Braunschweig und Stuttgart bereits mit Anlegerklagen in Höhe von mehreren Milliarden Euro konfrontiert. Dabei werfen die Kläger den Unternehmen vor, sie zu spät über den Dieselskandal informiert zu haben, und fordern Schadensersatz wegen erlittener Kursverluste ihrer Aktien. Volkswagen hatte vor beinahe sechs Jahren auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, Abgaswerte von Dieselautos manipuliert zu haben. Die Wiedergutmachung des Skandals hat den Wolfsburger Autokonzern bisher mehr als 32 Milliarden Euro gekostet.

Die Wolfsburger hatten sich unlängst mit dem ehemaligen Konzernchef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sowie zwei weiteren Ex-Vorständen auf eine Entschädigung im Dieselskandal geeinigt. Winterkorn zahlt demnach 11,2 Millionen Euro, auf Stadler entfallen 4,1 Millionen. Mit dem außergerichtlichen Vergleich will Volkswagen einen Strich unter dieses Kapitel machen. Bei Kleinaktionären und Fondsgesellschaften stieß die Einigung jedoch auf Kritik. Sie monieren, dass die Summe unter dem liegt, was Winterkorn zuletzt als Vorstandschef verdient hat und er keine weiteren Forderungen von VW fürchten muss.

rtr