Um weiteren Anspruchsberechtigten die Möglichkeit zu geben, sich zu registrieren und fehlende Unterlagen nachreichen, wurde die Frist für eine um eine Woche bis 30. April verlängert. Insgesamt hat Volkswagen für 262.000 Kunden eine Summe von 830 Millionen Euro an Schadensersatz für manipulierte Diesel bereitgestellt.
"Die hohe Zahl der heute geschlossenen Vergleiche zeigt, dass das Vergleichsangebot von unseren Kundinnen und Kunden als fair empfunden wurde und der Weg zum individuellen Vergleichsabschluss gut funktioniert hat", erklärte Rechtsvorständin Hiltrud Werner. VW-Justiziar Manfred Döss fügte hinzu: "Damit haben wir zehntausenden Kunden, Volkswagen und dem Justizsystem langwierige Verfahren erspart." Er gehe davon aus, dass sich die Zahl der Vergleichsabschlüsse noch erhöhen werde. Der Verbraucherverband VZBV mahnte erneut eine Reform der Möglichkeit an, Kundenansprüche zu bündeln. "Die Musterfeststellungsklage muss verbraucherfreundlicher und einfacher werden", sagte Vorstand Klaus Müller. Verbraucher hätten nach Ostern verstärkt Probleme bei der Abwicklung gemeldet.
Volkswagen hatte sich Ende Februar im zweiten Anlauf mit dem VZBV auf einen Vergleich geeinigt. An die Anspruchsberechtigten sollen ab dem 5. Mai Beträge zwischen 1350 und 6250 Euro überwiesen werden. Im Gegenzug müssen sie auf künftige Klagen verzichten. Damit will Volkswagen die Lasten durch den Dieselskandal eindämmen, der den Konzern bereits 31,3 Milliarden Euro gekostet hat.
"DIESELGATE" LÄNGST NICHT AUSGESTANDEN
Ursprünglich hatten sich 470.000 Personen für die Musterfeststellungsklage registriert. Die endgültige Zahl fiel niedriger aus, weil man sich in den Verhandlungen darauf verständigte, nur Dieselhalter zu berücksichtigen, die ihren Wagen vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben. Danach hätten die Käufer laut Volkswagen wissen müssen, dass ihr Diesel manipuliert war. Auch Kläger mit Sitz im Ausland wurden nicht berücksichtigt sowie doppelte und falsche Angaben aus dem Register getilgt. Der Autobauer hatte im September 2015 zugegeben, millionenfach Abgaswerte von Dieselautos mit einer Software frisiert zu haben.
Mit dem außergerichtlichen Vergleich kann das Verfahren um die so genannte Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beendet werden. Es war der erste, viel beachtete Prozess für diese in Deutschland neu eingeführte Art der Sammelklage, mit der Verbraucher ihre Interessen vor Gericht bündeln können. Der Richter hatte sich schon früh für einen Vergleich ausgesprochen, um das Verfahren abzukürzen, das sich sonst über mehrere Jahre hätte hinzuziehen können.
Ausgestanden ist "Dieselgate" für VW damit aber längst nicht. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am 5. Mai erstmals über die Klage eines VW-Kunden auf Schadensersatz. Je nachdem wie das Verfahren ausgeht, könnten sich Kläger, die sich dem Vergleich mit den Verbraucherschützern nicht angeschlossen haben, nach Meinung von Rechtsanwälten Hoffnung auf eine höhere Entschädigung machen. Vor einem anderen Zivilsenat des Oberlandesgericht Braunschweig läuft außerdem noch das Musterverfahren um die milliardenschweren Schadensersatzklagen von Anlegern.
rtr