DRESDEN/KIEL/STUTTGART (dpa-AFX) - Angesichts rasant steigender Corona-Zahlen gelten von diesem Montag an unter anderem in Sachsen und Schleswig-Holstein strengere Regeln zur Bekämpfung der Pandemie. Das besonders betroffene Sachsen schränkt weite Teile des öffentlichen Lebens ein. Außer Bibliotheken schließen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken. Keine Einschränkung gibt es für Geschäfte der Grundversorgung, also etwa für Supermärkte und Apotheken.
Zudem gelten in sächsischen Corona-Hotspots zusätzliche Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen. Diese dürfen, sobald im jeweiligen Landkreis die Wocheninzidenz über 1000 liegt, zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund vor die Tür gehen.
In Baden-Württemberg dürfen nicht Geimpfte von Montag an im Schwarzwald-Baar-Kreis, im Ostalbkreis und im Landkreis Biberach zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen.
In Schleswig-Holstein greift ab Montag eine neue Landesverordnung. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Bei beruflichen Veranstaltungen und für Jugendliche gilt 3G (geimpft, genesen oder getestet).
Zudem beraten am Montag die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über die geplante Lieferbegrenzung für den Impfstoff von Biontech
Quelle: dpa-Afx