(neu: Reaktion UBS)

PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess um Steuerbetrug ist die Schweizer Großbank UBS in Frankreich zu einer deutlich geringeren Strafe verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht verlangte am Montag eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro und damit 60 Prozent weniger als die erste Instanz. Das Gericht sprach die Bank wegen schwerer Geldwäsche aus Steuerbetrug und wegen illegalen Bankgeschäften zwischen 2004 und 2012 schuldig.

Dass die UBS weniger bezahlen muss, lag vor allem an einer stark verringerten Geldbuße: Statt auf mehr als 3,7 Milliarden Euro beläuft sich die Strafe nun lediglich auf 3,75 Millionen Euro. Dazu kommt eine Milliarde Euro der Kaution, die zu Beginn der Ermittlungen hinterlegt worden war. Der französische Staat, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, erhält Schadenersatz von 800 Millionen Euro.

Ob diese Summe wie in erster Instanz auf mehrere Schultern verteilt werden soll, präzisierte das Gericht zunächst nicht. UBS-Anwalt Hervé Temime rechnete die Zahlung der UBS zu und sprach so von einer finanziellen Gesamtbelastung von etwa 1,8 Milliarden Euro. In erster Instanz war die UBS im Februar 2019 zu einer Gesamtzahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden.

Temime sprach angesichts der deutlich geringeren Strafe bei Bestätigung des Schuldspruchs von einem seltsam wirkenden Urteil. Man werde bald eine Entscheidung treffen. Urteile vor dem Berufungsgericht können in Frankreich vor dem Kassationsgericht geprüft werden, dem obersten Gericht des Landes. In einer solchen Revision wird das Verfahren aber nicht inhaltlich neu aufgerollt.

Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die UBS soll der Staatsanwaltschaft zufolge damals Beschäftigte nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kundschaft anzuwerben. Diese sei animiert worden, ihr Geld in der Schweiz anzulegen, vorbei am französischen Fiskus. Das Institut hatte Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen. Entsprechend hatte die Verteidigung in dem neu aufgerollten Verfahren Freispruch gefordert.

Ein weiteres Mal kann die UBS nun nicht in Berufung gehen, jedoch kann sie in dem Fall noch vor das höchste französische Gericht, das Kassationsgericht, ziehen. In einer solchen Revision würde das Verfahren aber nicht inhaltlich neu untersucht werden, sondern lediglich das Urteil auf Rechtsfehler überprüft werden.

UBS hob in einer Reaktion auf Feinheiten aus dem Urteil ab. Das Institut sei von einigen Vorwürfen freigesprochen worden. Eine Wertung nahm die Bank nicht vor. "Die UBS wird diese Entscheidung studieren und hält sich alle Optionen offen, auch eine Berufung", teilte UBS mit.

Neben der UBS mussten sich in dem Verfahren auch UBS Frankreich sowie sechs ehemalige Mitarbeiter verantworten. Das Gericht verurteilte UBS Frankreich wegen Beihilfe zum illegalen Anwerben von Kundschaft zu knapp 1,9 Millionen Euro. Die ehemaligen Mitarbeiter erhielten teils Geldbußen und mehrmonatige Bewährungsstrafen.

Die Ermittlungen in der Steueraffäre waren nach Hinweisen ehemaliger UBS-Mitarbeiter ins Rollen gekommen. Auch in anderen Ländern war die UBS wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern ins Visier der Behörden geraten. In Deutschland einigte sich das Institut 2014 mit der Justiz auf eine Buße von rund 300 Millionen Euro. In den USA hatte die Bank bereits 2009 eine Strafe von 780 Millionen Dollar hinnehmen müssen./rbo/DP/ys/uh/AWP/stw/men/nas

Quelle: dpa-Afx