LEVERKUSEN/SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Bayer
Bei den Anlegern kam die Einigung gut an. Sie hoffen, dass das Thema Glyphosat in absehbarer Zeit endlich vom Tisch kommt und sich das Management wieder komplett auf das Tagesgeschäft konzentrieren kann. Die Aktien stiegen kurz nach dem Handelsstart um 4,25 Prozent auf 53,71 Euro, was den ersten Platz im deutschen Leitindex Dax bedeutete.
Analyst Gunther Zechmann von Bernstein Research sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Sollte der zuständige Richter der Einigung zustimmen, dürfte Bayer bei den Rechtsstreitigkeiten günstiger davon kommen als am Markt im Durchschnitt erwartet, was deutliches Kurspotenzial für die Aktie bedeuten würden.
Die Rechtskonflikte um Glyphosat hatte sich der Dax
Sollte der Richter den neuen Vorschlägen zustimmen, könnte Bayer wahrscheinlich endlich den Großteil der US-Rechtsstreitigkeiten abhaken, die mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme an Bord gegangenen waren. Eine teure Angelegenheit: Das Vergleichspaket würde die Leverkusener rund 11,6 Milliarden Dollar (fast 10 Mrd Euro) kosten, inklusive der bis zu 9,6 Milliarden Dollar für bestehende Klagen.
Chhabria hatte sich besonders an einem Vorschlag des Konzerns gestört: ein unabhängiges Wissenschaftsgremium zum Umgang mit künftigen Glyphosat-Klagen einzurichten. Der Richter zweifelte die Rechtmäßigkeit einer solchen Lösung an und stufte sie als Nachteil für mögliche künftige Kläger ein. Bayer hatte immer wieder betont, wie wichtig dieses Puzzlestück des Vergleichs für das Zustandekommen des Deals insgesamt sei. Nun ist der Konzern zuversichtlich, die Einwände Chhabrias ausgeräumt zu haben. "Die Parteien sind mit der überarbeiteten Einigung gewissenhaft auf die Fragen eingegangen, die das Gericht zuvor aufgeworfen hatte", teilte Bayer mit.
Bestandteil der Einigung sei etwa ein Fonds, aus dem in Frage kommende künftige Kläger zunächst in den kommenden vier Jahren Kompensationszahlungen erhalten sollen. Außerdem solle ein wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden, dessen Erkenntnisse zwar nicht rechtlich bindend wären, in künftige Gerichtsverfahren mit Klägern dieser Gruppe aber als Beweismittel einfließen könnten. Darüber hinaus ist ein umfassendes Programm zur Bekanntmachung des Vergleichs gegenüber künftigen Klägern geplant. Auch bestimmte Programme zu Forschung und Diagnosemöglichkeiten, die bereits Teil der ursprünglichen Vereinbarung waren, blieben erhalten./hbr/mis/jha/
Quelle: dpa-Afx