BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung muss geplante Anschlusshilfen für alte Windräder herunterfahren, die nicht mehr in die EEG-Förderung fallen. Grund sind beihilferechtliche Bedenken der Brüsseler Wettbewerbsbehörde, wie es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß. Geplant sei nun eine beihilfefeste Regelung. Diese sei mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt und werde derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. Außerdem sind Verbesserungen bei der Netzanbindung von Windparks auf hoher See geplant.
Anfang 2021 waren für die ersten Windanlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen, weil sie älter werden als 20 Jahre. Die Branche hatte große Sorge, dass dann viele Anlagen vom Netz gehen, weil der Betrieb sich nicht mehr lohnt.
Die Ende 2020 verabschiedete EEG-Reform sah umfassende Regelungen für die Altanlagen vor. Es sollte für sie über eine Verordnung eine eigene, neue Förderung mit einem Anspruch auf eine Einspeisevergütung geschaffen werden, auf die Betreiber sich über Ausschreibungen bewerben können sollten. Diese Regelung wollte Brüssel aber nicht akzeptieren, weil dank der 20-jährigen EEG-Förderung die Anlagenbetreiber ihre Investitionen lange amortisieren konnten.
Geplant ist nun eine "beihilfefeste Regelung", wie es aus Kreisen des Ministeriums hieß. Alle Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, sollen die Möglichkeit bekommen, den Strom vom Netzbetreiber vermarkten zu lassen. Bis Ende 2021 solle es zusätzlich einen "Aufschlag" auf den Marktwert bekommen. Weitergehende Lösungen oder Ausschreibungslösungen seien beihilferechtlich nicht zulässig, aber auch nicht erforderlich, hieß es.
Wie es im Wirtschaftsministerium weiter hieß, sind derzeit noch alte Windanlagen mit einer installierten Leistung von rund 3,5 Gigawatt in Betrieb. Die befürchtete Außerbetriebnahme von sogenannten Ü20-Anlagen sei nicht erfolgt. Es seien bisher Anlagen mit einer Leistung von weniger als 90 Megawatt stillgelegt worden. Die meisten Betreiber seien in die sogenannte ungeförderte Direktvermarktung gewechselt, auch weil die Strompreise gestiegen seien.
Um den Ausbau der Windkraft auf See voranzutreiben, sind ebenfalls neue Regelungen geplant, wie es hieß. Konkret solle die sogenannte Umlagefähigkeit der Netzanbindung bereits genehmigter Projekte im Küstenmeer unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden./hoe/DP/zb
Quelle: dpa-Afx