KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kurz vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des umstrittenen Berliner Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Stopp abgelehnt. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag auf einstweilige Anordnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab. Diese vermietet in Berlin 24 Wohnungen.
Es sei nicht erkennbar, dass der Gesellschaft in Folge einer demnächst möglichen Mietsenkung durch Mieter schwerwiegende Nachteile entstünden, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. 1 BvR 972/20). Die wirtschaftlichen Folgen einer Reduzierung von Mieteinnahmen seien nicht von besonderem Gewicht, wenn sie nicht existenzbedrohend seien. Eine Existenzbedrohung sei aber weder dargelegt worden noch ersichtlich.
In Berlin sind seit 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.
Die zweite Stufe greift laut Gericht neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 22. November: Dann sind überhöhte Mieten verboten. Mieter, deren Bestandsmiete mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegt, können diese dann senken. Gegen diese Regelung hatten Vermieter einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt. Sie hatten einen erheblichen Mehraufwand bei der Umsetzung geltend gemacht.
Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) erklärte, die Regelung zur Mietabsenkung trete wie geplant in Kraft. "Die heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner Mietenmarkt vorzugehen." Fachleute gehen davon aus, dass Mietsenkungen bei rund 340 000 Wohnungen möglich sein werden.
Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. Die politisch wie rechtlich hochumstrittene Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Deckel wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet. Bundestagsabgeordnete von CDU und FDP, aber auch Vermieter hatten Karlsruhe angerufen. Sie halten die Regelung für verfassungswidrig.
Der Berliner Senat blicke der höchstrichterlichen Entscheidung zuversichtlich entgegen, sagte Scheel. Der Berliner Mieterverein schloss aus der aktuellen Entscheidung der Verfassungsrichter, "dass ein zu weitgehender und verfassungswidriger Eingriff in die Eigentumsrechte nicht mehr vermutet wird". Hingegen betonte der Immobilienverband Deutschland (IVD), das Gericht habe "keineswegs" den Mietendeckel für verfassungsgemäß erklärt./sem/kr/DP/fba
Quelle: dpa-Afx