FRANKFURT (Oder) (dpa-AFX) - Der Prozess um die Schadenersatzklage eines Brandenburger Imkers gegen ein Agrarunternehmen wegen des Einsatzes von Glyphosat geht weiter. Das Landgericht Frankfurt (Oder) will am Verhandlungstag am 23. November noch zwei Zeugen der jeweiligen Seite hören, wie Sprecher Michael Smolski am Dienstag mitteilte. Das Urteil könnte dann Ende November oder Anfang Dezember fallen.
Der Imker fordert vor Gericht Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig. Beklagt ist ein Agrarunternehmen, weil es das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat eingesetzt hatte, das zur Unkrautbekämpfung verwendet wird.
"Das Gericht wird nun aufklären, ob die Geschäftsführer des beklagten Landwirtschaftsunternehmens zum Zeitpunkt des Ausbringens des Pflanzenschutzmittels Kenntnis von den abgestellten Bienen des klagenden Imkers hatten", erläuterte der Gerichtssprecher. In diesem Fall hätte das Unternehmen den Imker informieren müssen. Nach derzeitiger Kenntnis des Gerichts sei das nicht geschehen.
"Solche Informationspflichten lösen das Problem nicht", erklärte der Anwalt des Imkers, Georg Buchholz. Entscheidend sei, wer den Schaden verhindern müsse. "Wer muss weichen, wenn Pestizideinsatz und Honigproduktion unvereinbar ist", so der Anwalt. Aus seiner Sicht sei es Aufgabe des Verursachers, dafür zu sorgen, dass nichts passiere - weder dem Imker noch dem Honig. Imkerei und Honigproduktion gehörten zur Landwirtschaft dazu. Diese Frage müsse geklärt werden. "Wenn die Gerichte sie nicht klären, muss der Gesetzgeber Klarheit schaffen."
Im Frühjahr 2019 hatte der Imker seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und Honig mussten vernichtet werden - nach Aussage des Klägers 4,1 Tonnen Honig. Es sei ein Schaden von 70 000 Euro entstanden. Seinen Betrieb hatte er nach eigenen Angaben aufgeben müssen.
Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben nach Angaben der Aurelia-Stifung, die den Kläger unterstützt, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden.
Der Anwalt des Imkers sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sehe nach dem Gerichtstermin eine Tendenz des Richters bei der Beurteilung des Falls. Der Richter habe durchaus einen Schadenersatzanspruch in Aussicht gestellt, dies allerdings an Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung sei etwa, dass der Landwirt vorher Kenntnis vom Bienenstand hatte. Zudem scheine das Gericht davon auszugehen, dass der Landwirt den Imker über den Einsatz des Pflanzenschutzmittels hätte informieren müssen. Da das nicht erfolgt sei, könne ein Schadenersatz geltend gemacht werden.
Die gemeinnützige Aurelia Stiftung unterstützt den Imker in dem Verfahren. Sie setzt sich nach eigenen Angaben für den Naturschutz, insbesondere für Bienen und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein. Falls das Gericht zugunsten des Imkers entscheide, hätte das Urteil eine wichtige Signalwirkung, hieß es von der Stiftung. Imkereien hätten in solchen Fällen keinen Rechtsschutz und müssten die Kosten für die fremdverursachten Schäden selber tragen./na/DP/nas
Quelle: dpa-Afx