"Erhöhen Sie bis zum 17. Juni 2019 die Miete!", ruft der Berliner Landesverband von Haus & Grund die Vermieter auf. Der Grund für die Eile: "Mieterhöhungen ab dem 18. Juni 2019 sind womöglich unwirksam." Zwar sehen die Pläne des rot-grün-roten Senats vor, das Gesetz für einen fünfjährigen Mietendeckel erst im Herbst im Abgeordnetenhaus beschließen und das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten zu lassen. Doch Haus & Grund Berlin warnt: "Es besteht das Risiko, dass die Bestimmung rückwirkend gilt." Und zwar schon zum Stichtag des Senatsbeschlusses. Der ist für Dienstag, 18. Juni 2019, vorgesehen.
Haus & Grund Bundesverband hält nichts von Aufruf zur Mieterhöhung
Pikant an dem Vorstoß des Berliner Landesverbands: Die Bundesorganisation sagte gegenüber Börse Online ausdrücklich: "Wir sehen gar keinen Anlass, solche Empfehlungen abzugeben." Man fürchte, das Thema Mietendeckel mit solcherlei zu hoch zu hängen. Zumal: "Wir sehen keine Chance, dass Frau Lompscher das Gesetz verfassungskonform hinbekommt."
Kurse von Wohnungsunternehmen nach Talfahrt wieder leicht erholt
Mitte vergangener Woche war bekannt geworden, dass Katrin Lompscher, Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Politikerin der Linken, ein Eckpunktepapier ausgearbeitet hatte, mit dem die Wohnungsmieten in Berlin bis 2024 eingefroren werden sollen. Daraufhin waren die Aktien börsennotierter Wohnungsunternehmen massiv unter Druck geraten. Der Kurs der Deutschen Wohnen sackte um mehr als zwölf Prozent ab. Sie hat im Großraum Berlin mehr als 110000 Wohnungen im Bestand. Die Vonovia-Aktie notierte infolge der Deckelpläne mehr als fünf Prozent schwächer. Vonovia ist mit rund 400000 Wohnungen der größte Wohnungskonzern Deutschlands. Mittlerweile scheint die Talfahrt beendet. Die Kurse haben sich wieder leicht erholt.
Der Vorstoß von Haus & Grund Berlin kommt nicht überraschend. Michael Voigtländer, Immobilienökonom beim Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW), sprach gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von einem typischen Vorzieheffekt, zu dem es immer dann komme, wenn die Politik in einen Markt eingreife.
Tipps für eine Erhöhung der Miete
Haus & Grund Berlin gibt Eigentümern konkret folgende Gebrauchsanweisung für Mieterhöhungen mit: Das Mieterhöhungsbegehren müsse "nachweislich" bis 17. Juni 2019 beim Mieter eingegangen sein. Und weiter: "Erhöhen Sie die Miete gemäß Mietspiegel, um zu vermeiden, dass womöglich das Mieterhöhungsbegehren für unwirksam erklärt wird."
Wer eine Hausverwaltung habe, solle diese drängen, die Mieterhöhung bis 17. Juni 2019 durchzuführen. Ganz generell erinnert der Landesverband an den Spielraum, der für Mieterhöhungen gilt. In Berlin erlaubt die dort gültige Kappungsgrenze innerhalb von drei Jahren Erhöhungen von 15 Prozent, und zwar bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Von den Mietdeckelplänen ausgenommen sind ausdrücklich Neubauwohnungen, die noch nicht vermietet waren. Damit will der Senat sicherstellen, dass das Mietmoratorium den Wohnungsneubau nicht ausbremst.