Die Kläger hatten gesundheitliche Schäden auf die Chemikalie zurückgeführt, die in ihrer Schule verarbeitet worden war. Bayer erklärte, das Unternehmen könne das Urteil der Jury nicht nachvollziehen und werde in Berufung gehen.

"Die Beweislage in diesem Fall stützt in keiner Weise die Annahme, dass die Kläger einer gefährlichen Menge an PCB ausgesetzt waren und dies die Ursache ihrer behaupteten Gesundheitsschäden war. Tatsächlich hatten Untersuchungen nur extrem geringe Mengen an PCB in der betroffenen Schule ergeben", hieß es bei Bayer. Die Vorschaltgeräte für fluoreszierende Lampen, die PCB enthalten, seien in den 1960er Jahren von Kunden von Monsanto installiert worden und hätten schon vor Jahrzehnten ausgetauscht werden müssen.

Monsanto hatte PCB, das etwa in Transformatoren, als Hydraulikflüssigkeit oder als Weichmacher in Lacken und Dichtungen eingesetzt wurde, von 1935 bis 1977 hergestellt. Die Chemikalie, die zu den zwölf als "dreckiges Dutzend" bekannten organischen Giftstoffen zählt, wurde 1979 in den USA verboten und 2004 weltweit.

Offen sind noch die Vergleichsverhandlungen von Bayer in den USA zu PCB in Gewässern, nachdem der zuständige Richter Ende vergangenen Jahres die Abmachung mit mehreren US-Städten und anderen Klägern über Zahlungen von rund 650 Millionen Dollar abgelehnt hatte. Die Einigung hatte Bayer im Sommer letzten Jahres im Zuge des milliardenschweren Glyphosat-Vergleichspakets angekündigt. Mit den Vereinbarungen wollte das Unternehmen wesentliche Teile des Verfahrenskomplexes zu den Auswirkungen von PCB auf Gewässer beilegen. Ein Bayer-Sprecher erklärte dazu, der Konzern habe eine überarbeitete Einigung bei Gericht eingereicht und sei zuversichtlich, dafür die Zustimmung zu bekommen. Eine Entscheidung dazu erwartet Bayer noch im Sommer.

rtr