"Das gegen die Porsche AG geführte Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen." Es geht demnach um die Verletzung der Aufsichtspflicht, die zu falschen und unvollständigen steuerrelevanten Buchungen von Beträgen für die Jahre 2009 bis 2016 geführt habe. Dabei geht es um eine überhöhte Vergütung an einen ehemaligen Porsche-Betriebsrat, die als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden und die Steuerlast des Unternehmens verringerte.

Im Mai 2019 gab es Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft von Porsche-Büros und Privatwohnungen. Damals hieß es, neben zu hoher Betriebsratsbezüge bestehe der Verdacht der Bestechung gegen einen Finanzbeamten, der Vorteile angenommen haben soll gegen die Preisgabe geheimer Informationen an einen Steuerberater von Porsche. Diese Ermittlungen liefen noch, sagte ein Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Bußgeldverfahren gegen sechs aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche AG wegen Verletzung der Aufsichtspflicht sei eingestellt, erklärten die Strafverfolger weiter. "Zwar ergaben die Ermittlungen konkrete Zuwiderhandlungen auf der Arbeitsebene der Porsche AG; eine individuelle Verantwortlichkeit bei der Verletzung von Aufsichtspflichten konnte jedoch nicht festgestellt werden."

Das damit zusammenhängende Verfahren gegen einen früheren Betriebsrat wegen Zweckentfremdung von Firmengeld wurde der Behörde zufolge ebenfalls eingestellt. Der Ex-Betriebsrat zahlt demnach einen mittleren sechsstelligen Betrag an gemeinnützige Einrichtungen. Mit dieser Auflage sei das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt.

rtr