RWE benötigt noch die Freigabe aus weiteren Ländern, da die Tochter in diversen Staaten Geschäfte betreibt. Die Prüfung durch die Bundesregierung galt jedoch als größte politische Hürde. Die Bundesregierung hat bei derartigen Transaktionen ein Mitspracherecht nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Die EU-Kommission hatte den Verkauf von Dea im Juli aus wettbewerbsrechtlicher Sicht genehmigt.
Dea hält Anteile an rund 190 Öl- und Gaslizenzen in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika. 2013 fuhr die Tochter einen Betriebsgewinn von 521 Millionen Euro ein - etwa ein Zehntel des Konzernergebnisses. LetterOne wurde 2013 gegründet. Deren Sparte L1 Energy investiert in das Energiegeschäft, und LetterOne Telecom in die Telekombranche. Fridman hatte L1 Energy 2013 zusammen mit dem russischen Milliardär German Khan aufgelegt, um 20 Milliarden Dollar (14,4 Milliarden Euro) in weltweite Öl- und Gasprojekte zu pumpen.
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RWE WILL MIT VERKAUF KASSE FÜLLEN UND INVESTITIONEN SPAREN
RWE-Chef Peter Terium hatte sich trotz kritischer Stimmen in der Politik stets optimistisch gezeigt, dass der Verkauf über die Bühne gehen würde. "Wir sind zuversichtlich, Ihnen noch im laufenden Jahr den Abschluss des Verkaufs vermelden zu können", hatte er in der vergangenen Woche im Halbjahresbericht an die Aktionäre geschrieben. RWE kämpft wegen der Energiewende mit Gewinneinbrüchen. Mit dem Verkauf der Tochter will der Versorger nicht nur die klamme Kasse füllen, sondern auch weitere Investitionen in das kapitalintensive Geschäft der Öl- und Gasförderung vermeiden.
Der im Frühjahr bekannt gewordene 5,1 Milliarden Euro schwere Verkauf ist wegen der Rolle Russlands in der Ukraine-Krise politisch umstritten. So hatte Grünen-Chef Cem Özdemir kritisiert, Fridman bekomme damit Zugriff auf strategische Erdgas- und Ölvorräte. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), hatte moniert, das Geschäft passe "jetzt nicht in die Landschaft".
Mit dem Außenwirtschaftsgesetz hat die Bundesregierung ein scharfes Schwert in der Hand, um Unternehmensverkäufe ins Ausland zu verhindern. Das Wirtschaftsministerium kann einen Kauf untersagen oder Anordnungen erlassen, um "die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten". Allerdings muss dafür eine "tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung" vorliegen, die "ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt". Die 2008 eingeführte gesetzliche Regelung wurde bisher nie angewendet.
Reuters