Grundsätzlich hätte die Regierung den Verkauf nach der Außenwirtschaftsverordnung nur untersagen können, wenn der Erwerber nicht in der EU ansässig wäre. Dennoch prüfte sie auch den bei Erwerbern von außerhalb der Union wichtigen Aspekt, ob die Transaktion die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet. Das verneinte sie, hieß es im Ministerium.
Für den hoch verschuldeten Versorger ist der Verkauf von großer Bedeutung. Wegen der Ukraine-Krise hatte es in der Politik Kritik an dem Fünf-Milliarden-Euro-Deal gegeben. RWE hatte die Prüfung selbst bei der Regierung beantragt und benötigt noch die Freigabe aus weiteren Ländern, da die Tochter in diversen Staaten Geschäfte betreibt. Die Prüfung durch die Bundesregierung galt jedoch als größte politische Hürde.
Reuters