Die Schadenersatzhöhe bezifferte er nicht. Schätzungen gehen von mehr als 200 Millionen Euro aus. RWE hatte die Klage Anfang des Jahres angekündigt, nachdem Gerichte die dreimonatige Stilllegung der Biblis-Blöcke A und B für rechtswidrig erklärt hatten.

RWE hatte 2011 als einziger Versorger gegen das dreimonatige Atommoratorium geklagt. Der Bund und die Länder hatten sich nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März des Jahres darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst abzuschalten. Im Sommer 2011 folgte der beschleunigte Atomausstieg mit dem sofortigen Aus für diese Anlagen und den Pannenreaktor in Krümmel. In dem jetzigen Fall geht es nur um die drei Monate, nicht um den späteren Atomausstieg. Biblis war eines der größten Kernkraftwerke Deutschlands mit einer Leistung von über 2000 Megawatt.

Das Land Hessen kündigte an, sein Vorgehen in dem Fall mit dem Bund abzustimmen. An der Haltung Hessens habe sich nichts geändert. "Hessen hat wie alle anderen Länder auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes im Auftrag des Bundes gehandelt und deshalb muss der Bund auch für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen", erklärte das Hessische Umweltministerium. Der Umstand, dass RWE sowohl Hessen als auch den Bund verklagt habe zeige, dass auch RWE den Bund in der Pflicht sehe.

Reuters