Der Bundestag hat am Freitag das Altersvorsorgedepot als neue, staatlich geförderte Riester-Alternative beschlossen. Ab 2027 soll ETF- und Fondssparen im Depot-Mantel möglich werden – mit Zulagen, Kinderbonus und einem Kostendeckel. So nutzen Sie das neue Angebot.
Der Bundestag hat am Freitag (27. März 2026) das neue Altersvorsorgedepot samt Riester-Reform beschlossen. Ziel ist eine Neuaufstellung der geförderten, privaten Altersvorsorge: einfacher, kapitalmarktnäher und attraktiver gefördert als die bisherige Riester-Rente. Ganz durch ist das Gesetz noch nicht: Der Bundesrat muss noch zustimmen, bevor es endgültig in Kraft treten kann.
Vorausgesetzt, dass es dort nicht mehr zu größeren Änderungen kommt, steht Anlegern damit bald eine attraktive, steuerbegünstigte und staatlich geförderte Alternative zu klassischen Sparplänen - und vor allem niedrig verzinsten Riester-Verträgen - zur Verfügung.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag, der den Fokus stärker auf Fonds und ETFs legt. Damit sollen sich Anlegern höhere Renditechancen für die Altersvorsorge eröffnen als bei klassischen Versicherungsprodukten mit strengen Garantien. Diese Öffnung weg von Versicherungsverträgen, hin zu börsengehandelten Investments ist ein Kern der Reform.
Wichtig: Für den einfachen Einstieg soll es Standardprodukte geben, darüber hinaus sollen aber auch weitere Angebote zugelassen sein.
Ab wann geht’s los – und für wen lohnt es sich?
Der geplante Starttermin ist der 1. Januar 2027. Besonders interessant ist das neue Depot für:
• Menschen die nur wenig sparen können weil die Förderung bei kleinen Einzahlungen relativ hoch ausfallen kann.
• Familien mit Kindern, weil die Kinderzulage deutlich leichter erreichbar sein wird.
• Selbstständige. Sie werden erstmals neu in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.
Grundzulage und Kinderzulage: So funktioniert die Förderung
Die Reform setzt, ähnlich wie Riester, auf ein Zulagensystem. Die Höhe der Grundzulage hängt davon ab, wie viel die Vorsorgesparer einzahlen.
• Für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr beträgt der staatliche Zuschuss 50 Cent für jeden eingezahlten Euro, also maximal 180 Euro pro Jahr.
• Für Einzahlungen zwischen 360 Euro und 1.800 Euro pro Jahr beträgt der staatliche Zuschuss je eingezahltem Euro, also maximal weitere 360 Euro pro Jahr.
• Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.
Kinderzulage: Für Familien ist besonders spannend, dass die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr bereits bei einer monatlichen Einzahlung von 25 Euro (300 Euro im Jahr) erreichbar sein soll.
Wer wenig einzahlen kann, bekommt verhältnismäßig viel Förderung. Zusammen mit Kindern kann das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv werden, weil die Kinderzulage noch obendrauf kommt.
Der Kostendeckel
Ein zentrales Thema der jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf war der Kostendeckel. Für Standardprodukte steht nun eine Kosten- Obergrenze von 1,0 Prozent im Gesetz (vorher bis zu 1,5 Prozent). Damit will die Politik vermeiden, dass – wie bisher häufig bei Riester-Produkten –große Teile der Förderung von den Kosten wieder aufgefressen werden.
Verbraucherschützer kritisieren die Ein-Prozent-Marke dennoch als zu hoch. Viele ETFs kosten beispielsweise nur 0,2 Prozent im Jahr. Außerdem dürfen andere, über das Standardprodukt hinausgehende Angebote auch weiterhin deutlich teurer sein. Das berge die Gefahr, dass unwissende Verbraucher wieder zu viele Gebühren zahlen, warnen Experten.
Neu: Es gibt auch ein staatlich organisiertes Depot
Für einigen Unmut in der Finanzbranche hat ein Passus gesorgt, der erst kurz vor dem Bundestagsbeschluss eingefügt wurde: Neben privaten Anbietern will auch die Bundesrepublik Deutschland ein eigenes, öffentlich organisiertes Altersvorsorgedepot anbieten. Dieses könnte für viele Laien eine wichtige Basis-Option sein, heißt es aus der Regierung. Ob das „Staats-Depot“ vom Bund oder einer seiner Behörden aber genauso günstig angeboten werden kann wie Depots bei gängigen Brokern und Fondsgesellschaften, ist noch völlig unklar. Die wiederum kritisieren, dass der Staat nicht Kontrolleur des Altersvorsorgedepots, Förderer und Anbieter zugleich sein könne.
Was bedeutet das Altersvorsorgedepot für bestehende Riester-Verträge?
Für alte Riester-Verträge soll es Bestandsschutz geben, sie können also unverändert fortgeführt werden. Viel interessanter ist jedoch ein weiterer Passus im geplanten Gesetz: Für Riester-Kunden soll ein Wechsel in das neue Modell möglich sein, ohne dass sie die bereits erhaltene Förderung zurückzahlen müssen. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Diese sollen jedoch gedeckelt werden. Genaue Regelungen dazu stehen noch aus.
Tipp: Wer heute einen Riester-Vertrag hat, sollte diesen nicht reflexartig kündigen, sondern prüfen, ob und zu welchen Kosten ein Wechsel ab dem 1. Januar 2027 sinnvoll ist.
Was muss ich tun, um ein Altersvorsorgedepot zu bekommen?
Wer sich für das Altersvorsorgedepot interessierst, sollte die folgenden Schritte einleiten:
• Förderberechtigung klären (welche Zulagen gibt es für mich?)
• Depot eröffnen. Angebote für günstige Depots finden Sie im Depot-Vergleich von BÖRSE ONLINE und in unserem Kinder-Depot-Vergleich. (Die besten ETFs für das Altersvorsorgedepot finden Sie in diesem Artikel)
• Sparrate wählen: Bis 360 Euro pro Jahr ist die Förderung prozentual besonders hoch. Aber auch höhere Einzahlungen können sich lohnen, zumal Erträge aus dem Depot während der Ansparphase nicht versteuert werden müssen. Mit Kindern reichen schon 25 Euro im Monat für die volle Kinderzulage.
• Kosten vergleichen (Effektivkosten, laufende Gebühren, „versteckte“ Produktkosten). Der Deckel von einem Prozent steht zwar fest – aber womöglich wird es auch günstigere Produkte geben.
• Nicht blind auf den Passus „staatlich gefördert“ vertrauen: Förderung ist kein Wert an sich, wenn das Produkt teuer ist - das haben viele Riester-Sparer erfahren müssen.
Fazit
Das neue Altersvorsorgedepot bietet Vorsorge-Sparern die Chance auf einen echten Neustart: höhere Renditen am Kapitalmarkt, bessere Zulagen bis 540 Euro Grundzulage und kinderfreundlichere Förderregeln. Hinzu kommt, das auch Selbstständige erstmals Zulagen erhalten können.
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