KARLSRUHE (dpa-AFX) - Volkswagen muss getäuschten Diesel-Käufern zwar Schadenersatz, aber keine sogenannten Deliktszinsen zahlen. Die vom Abgasskandal betroffenen Kunden hätten im Austausch für den Kaufpreis ein voll nutzbares Fahrzeug erhalten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Das habe den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes kompensiert. (Az. VI ZR 354/19)

Deliktszinsen können fällig werden, wenn jemand einem anderen eine Sache oder Geld "entzieht". Klassischer Fall ist ein Diebstahl. Hier ging es um die Frage, ob VW erfolgreichen Diesel-Klägern zusätzlich zum Schadenersatz Zinsen auf das in das Auto gesteckte Geld schuldet.

Land- und Oberlandesgerichte hatten teils vierstellige Summen zugesprochen. Der Wolfsburger Autobauer schweigt zur gesamten Größenordnung. Aber der BGH-Anwalt des Konzerns hatte gesagt, wegen der großen Zahl an Verfahren gehe es um sehr viel Geld./sem/DP/eas

Quelle: dpa-Afx