KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (9.00 Uhr) die nächsten zwei Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen . Es ist davon auszugehen, dass die Karlsruher Richter weitere wichtige Fragen klären. In dem einen Fall geht es darum, ob VW erfolgreichen Klägern zum geschuldeten Schadenersatz noch Zinsen für die Zeit seit Kauf des Autos zahlen muss (Az. VI ZR 397/19). Die andere Frage ist, ob Diesel-Besitzer auch dann Ansprüche gegen den Konzern haben können, wenn sie ihr Auto erst nach Auffliegen des Dieselskandals im Herbst 2015 gekauft haben (Az. VI ZR 5/20). Ob am Dienstag schon ein Urteil verkündet wird, ist offen.

Die grundsätzliche Linie hat der BGH mit seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai bereits vorgegeben. Darin ist festgestellt, dass der Wolfsburger Autobauer seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Schadenersatz-Summe müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen./sem/DP/fba

Quelle: dpa-Afx