KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (9.00 Uhr) die nächsten zwei Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen
Die grundsätzliche Linie hat der BGH mit seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai bereits vorgegeben. Darin ist festgestellt, dass der Wolfsburger Autobauer seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Schadenersatz-Summe müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen./sem/DP/fba
Quelle: dpa-Afx