KARLSRUHE (dpa-AFX) - Diesel-Kläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals gekauft haben, dürften es schwerhaben, trotzdem Schadenersatz von VW zu bekommen. Das zeichnete sich am Dienstag in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab.
Volkswagen hätte zwar möglicherweise noch mehr zur Aufklärung unternehmen können, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Angesichts der Mitteilungen des Konzerns am 22. September 2015 und der umfangreichen Medienberichterstattung, die folgte, scheint der Senat aber nicht davon auszugehen, dass Käufer noch völlig arglos gewesen sein könnten. Auch in der zweiten verhandelten Frage, ob erfolgreiche Kläger neben dem Schadenersatz auch noch Zinsen von VW bekommen können, sieht es für Diesel-Besitzer schlecht aus.
Beide Urteile (Az. VI ZR 397/19 u.a.) sollten nicht mehr am Dienstag, aber kurzfristig verkündet werden, wie Seiters sagte. Wann genau, stand zunächst nicht fest. Für Donnerstag hat der Senat bereits die Urteilsverkündung in zwei anderen Diesel-Fällen angesetzt./sem/DP/nas
Quelle: dpa-Afx