KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (10.30 Uhr) zwei weitere Schadenersatz-Klagen von Autokäufern gegen Volkswagen . Mit ihrem Grundsatz-Urteil vom 25. Mai haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe bereits die Linie vorgegeben. Darin ist festgestellt, dass der Autobauer seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb grundsätzlich haftet. Im Detail sind aber noch viele Fragen ungeklärt. (Az. VI ZR 354/19 u.a.)

Die beiden neuen Fälle kommen vom Oberlandesgericht Braunschweig. Dort waren beide Kläger leer ausgegangen. Einmal meinten die Richter, der Käufer sei mit seinem Auto schon so viele Kilometer gefahren, dass ihm kein Geld mehr zustehe. Beim zweiten Käufer sahen sie keinen Schaden mehr, weil dieser nach Auffliegen des Skandals das angebotene Software-Update in Anspruch genommen hatte. Der BGH kann seine Urteile gleich am Nachmittag oder an einem Extra-Termin verkünden./sem/DP/nas

Quelle: dpa-Afx