KARLSRUHE (dpa-AFX) - Diesel-Kläger, die mit ihrem Auto viel gefahren sind, haben möglicherweise keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz von Volkswagen
Der VW
Die Richter ließen außerdem durchblicken, dass VW bei Schadenersatzzahlungen wegen des Dieselskandals auf den zu erstattenden Kaufpreis des Autos wohl keine Zinsen zahlen muss. Beide Punkte wären im Sinne des Wolfsburger Autobauers. Dass der Konzern seine Kunden mit der illegalen Abgastechnik in Millionen Diesel-Fahrzeugen systematisch getäuscht hat und grundsätzlich Schadenersatz schuldet, hatte der BGH bereits am 25. Mai entschieden./sem/DP/mis
Quelle: dpa-Afx