Mit seinem Beschluss vom 28. April (9 W 69/19), der Reuters am Donnerstag vorlag, wies der 9. Zivilsenat eine Beschwerde des Autobauers gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hannover zurück und bestellte den Gutachter. Eine Rechtsbeschwerde ließen die Celler Richter nicht zu.

"Es war ein langer und steiniger Weg", erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Aber nun sei endgültig klar, dass die Vorgänge rund um den Dieselskandal einer Sonderprüfung unterzogen würden. Das sei für den Anlegerschutz in Deutschland ein historischer Erfolg. Volkswagen lehnte einen Kommentar ab.

Kleinaktionäre und Aktionärsverbände fordern seit Jahren eine Aufklärung durch einen externen Gutachter, bissen bisher aber auf Granit. Sie stoßen sich daran, dass der Autobauer anfangs zwar angekündigt hatte, den Bericht der mit der Aufklärung von "Dieselgate" betrauten US-Kanzlei Jones Day zu veröffentlichen, sich nach der Einigung mit der US-Justiz aber anders entschied. Stattdessen veröffentlichte VW lediglich eine Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse ("Statement of Facts"), die auf Erkenntnissen von Jones Day basiert. Um die Veröffentlichung der geheimen Ermittlungsergebnisse zum Dieselskandal wurde lange erbittert juristisch gerungen. Im Juli 2018 erlaubte das Bundesverfassungsgericht der Staatsanwaltschaft München, beschlagnahmte Dokumente aus der von Volkswagen beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day auszuwerten. Der Skandal um millionenfach manipulierte Abgaswerte, mit denen Umweltvorschriften unterlaufen wurden, war 2015 von den Umweltbehörden in den USA aufgedeckt worden. Die Wiedergutmachung hat den Wolfsburger Konzern bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet.

rtr