Dies sei ohnehin überwiegend nicht der Fall. Und in den meisten Fällen sei es rechtlich auch nicht möglich: "Was die vorhandenen Girokonten und Sparverträge betrifft, sind die Verträge - die wir ja auch überwachen - so, dass das keineswegs möglich wäre, das zu machen."

Er stelle zwar fest, dass die Großbanken über Strafzinsen diskutierten. Dabei gehe es aber überwiegend um wohlhabende Kunden mit "oft sogar mehreren Millionen" auf den Konten: "Das ist kein Massenphänomen. Die meisten von uns haben doch erheblich viel weniger."

Die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck belastet Tagesgeld-Neukunden, die ihr Konto seit dem 1. Oktober eröffnet haben, bereits ab dem ersten Cent mit einem "Verwahrentgelt" von 0,5 Prozent, wie aus der Preisübersicht der Bank hervorgeht. https://www.vrbank-ffb.de/privatkunden/sparen-geldanlage/geldanlage/tagesgeld.html. Und auch die Online-Bank Flatex gibt seit 2017 die Strafzinsen ab dem ersten Cent weiter.

Zwar erheben immer mehr Geldinstitute Strafzinsen, doch Privatkunden sind bei den meisten Instituten nur betroffen, wenn sie mindestens 100.000 Euro auf dem Konto liegen haben. Zuletzt erklärte auch die Commerzbank, an der der Staat beteiligt ist, dass sie "zahlreiche Privatkunden angesprochen" habe. Finanzchef Stephan Engels kündigte an, man beginne, Maßnahmen umzusetzen: "Wir fangen jetzt mit Kunden mit hohen Einlagen an."

Laut Bundesbank erheben bereits 23 Prozent der befragten Banken Negativ-Zinsen für Giro- oder Tagesgeldkonten. Sie meldeten für den September einen "negativen volumengewichteten Durchschnittszinssatz" auf Sichteinlagen.

Die Debatte über Strafzinsen für Sparer hatte angesichts der Lockerung der Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank Fahrt aufgenommen, nachdem die Währungshüter den Einlage-Zinssatz auf minus 0,5 Prozent setzten. Diesen Strafzins müssen Finanzinstitute zahlen, wenn sie bei der Zentralbank Geld parken.

rtr