Die Staatsanwaltschaft wirft zwei früheren Vorstandsmitgliedern und zwei Personalmanagern von VW vor, zwischen 2011 und 2014 fünf Betriebsräten, darunter dem ehemaligen Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh, überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben. Nach Auffassung der Anklage sollen die Manager im Widerspruch zum Betriebsverfassungsgesetz bei der Bestimmung des Gehalts der Arbeitnehmervertreter bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zu Grunde gelegt haben. Den Volkswagen dadurch entstandenen Schaden beziffern die Ermittler auf gut fünf Millionen Euro, drei Millionen davon entfallen demnach auf die ungerechtfertigte Vergütung des Konzernbetriebsratsvorsitzenden. Osterlohs Gesamtgehalt war nach dessen Angaben durch Bonuszahlungen in einem Jahr auf 750.000 Euro gestiegen.
Die Angeklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie hätten die Bezahlung freigestellter Betriebsräte nach den bei Volkswagen geltenden Grundsätzen festgelegt, erklärten sie in dem Prozess.
rtr