Das Unternehmen habe gegenüber den Autokäufern bis Ende 2017 auf eine Verjährung von deren Schadenersatzansprüchen verzichtet. "Wir fordern VW auf, das auch bei den Aktionären, ihren Eigentümern, zu tun", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler, am Mittwochabend. Sonst drohten die Ansprüche nach herrschender Meinung von Juristen im September zu verfallen. Bisher habe VW das aber abgelehnt.

Die DSW rät VW-Aktionären - anders als Anlegeranwälte - derzeit noch von Klagen gegen den Wolfsburger Konzern wegen des Dieselskandals ab. "Wir haben Tausende von Anfragen von VW-Aktionären - und wir sagen: Macht im Moment gar nichts", sagte Tüngler. Der Kleinaktionärsverein will zuvor auf die Entscheidung der Aufsichtsbehörde BaFin warten. Diese prüft seit Monaten, ob Volkswagen den Finanzmarkt rechtzeitig in einer "Ad-hoc-Mitteilung" über die Tragweite der Diesel-Manipulationen informiert hat. Der Aktienkurs war schon vorher abgestürzt und hat sich seither nicht erholt.

Nur wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Verstoß feststellt, hätten Klagen Aussicht auf Erfolg, sagte Tüngler vor dem Internationalen Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten (ICFW). "Wenn die BaFin Nein sagt, ist es schwierig, privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen." Ob sie bis September zu einem Ergebnis kommt, sei aber fraglich. Grundsätzlich hält die DSW es für am aussichtsreichsten, Klagen an einem Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht festzumachen. Sich auf fehlende Angaben zu den Risiken etwa in den Geschäftsberichten der vergangenen Jahre zu berufen, sei wenig zielführend, sagte Tüngler.

Reuters