Die Berufungsrichter erklärten, dass dies möglicherweise zu einer "enormen" zusätzlichen Haftung für VW führen könne. Richter Charles Breyer in San Francisco, der die Klagen der beiden Counties 2018 in erster Instanz abgewiesen hatte, sagte damals, die Strafen könnten bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr erreichen.

Volkswagen widersprach dem Urteil des Berufungsgerichts und argumentierte, die Entscheidung stehe im Widerspruch zu zahlreichen anderen Gerichten in den USA. Diese Gerichte hätten das "Chaos" erkannt, das entstehen würde, wenn einzelne Kommunen von Bundesgesetzen abweichende Umweltstandards erließen. Der Autobauer kündigte an, das Berufungsgericht um eine erneute Prüfung zu bitten und notfalls den obersten Gerichtshof der USA anzurufen. Sollten noch mehr Bezirke Strafzahlungen verlangen, könnte sich der Rechtsstreit weiter verästeln.

Der Wolfsburger Konzern hatte vor fast fünf Jahren auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, Abgaswerte durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Diesel-Autos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches mehr der giftigen Abgase ausstoßen. Weltweit sind bis zu elf Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Mit dem Vergleich mit den US-Behörden hatte Volkswagen gehofft, den Dieselskandal zumindest in den USA weitgehend beizulegen. Der Einigung hatten sich damals einige Bezirke allerdings nicht angeschlossen.

Für Volkswagen ist "Dieselgate" bereits jetzt ein finanzielles Desaster: Die Wiedergutmachung des Skandals hat den Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro gekostet - vor allem Strafen und Schadenersatzzahlungen in Nordamerika. Weltweit sind noch Schadensersatzklagen von Dieselhaltern anhängig. Außerdem wollen Anleger vor dem Oberlandesgericht Braunschweig einen Schadensersatz für erlittene Kursverluste durch den Dieselskandal durchsetzen. Die Summe der Forderungen beläuft sich auf rund neun Milliarden Euro.

rtr