In der mündlichen Verhandlung über einen weiteren Fall ließ der BGH am Dienstag erkennen, dass sich Käufer von Dieselautos wenig Hoffnung auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung machen können, wenn sie ihren Wagen nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Richter Stephan Seiters verwies dazu auf die ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015 von VW an die Börse, in der der Wolfsburger Autokonzern die Manipulation von Abgaswerten zugegeben hatte.

Die Zeitungen waren damals voll von Berichten über die Dieselmanipulation, die wenige Tage davor erst durch die US-Umweltbehörden bekannt geworden war. "Der Abgasskandal war monatelang beherrschendes Thema", sagte Seiters. VW-Kunden hätten sich außerdem über eine eingerichtete Webseite Klarheit verschaffen können, ob ihr Fahrzeug betroffen sei. In dem vor dem BGH verhandelten Fall geht es um den Kauf eines gebrauchten VW Touran Match elf Monate nach Bekanntwerden von "Dieselgate". Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Am 25. Mai hatte der BGH-Senat ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem Volkswagen grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist für Dieselfahrzeuge des Konzerns, die per Abschalteinrichtung die Abgasreinigung manipulieren. Der Schaden wurde auch nicht durch ein Software-Update behoben, das VW kostenlos aufspielt. Allerdings entschied der BGH auch, dass die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer vom Schaden abzuziehen sind und grenzte damit die Schadenhöhe für den Konzern ein. Das Inverkehrbringen der Motoren sei vor Bekanntwerden der Manipulation als sittenwidrig zu bewerten, erklärte der Zivilsenat im Mai.

rtr